RUNDENKAMPFORDNUNG DES SCHÜTZENBEZIRK 26
Rundenwettkampfordnung für die Bezirks- und Grundklassen des Schützenbezirkes 26 Mittelhessen
Die Rundenwettkampfordnung regelt in Verbindung mit der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes die Durchführung der Wettkämpfe innerhalb des Schützenbezirkes 26 „Mittelhessen“ des Hessischen Schützenverbandes. Sie kann in den nicht „fett“ gedruckten Punkten von dem jeweiligen
Bezirkstagungen für ihre individuellen Belange verändert werden. Dem Hessischen Schützenverband muss die aktuelle Rundenwettkampfordnung des Schützenbezirkes, jeweils einen Monat vor Beginn der Rundenwettkämpfe zur Genehmigung, übersandt werden.
I. Teilnahmeberechtigung
1. Teilnahmeberechtigt an den Wettkämpfen sind nur Schützen, die im Besitz eines Wettkampfpasses des Hessischen Schützenverbandes für das laufende Sportjahr sind.
Die Berechtigung, für welchen Verein ein Schütze einen Wettkampf bestreiten darf, wird nicht durch den Wettkampfpass geregelt.
Ein Schütze kann für einen Verein an Rundenwettkämpfen nur solange teilnehmen, wie er Mitglied des Vereins ist und dem Hessischen Schützenverband gemeldet ist.
2. Der Rollstuhl, ohne Armlehne und mit einer Rückenlehne bis 10 cm unter die Schulterblätter, ist kein Hilfsmittel. 3. Körperbehinderte Teilnehmer dürfen beim Stehendanschlag ihre im Wettkampfpass eingetragenen Hilfsmittel verwenden. Der Federbock ist nicht zugelassen. Die Pendelschnur (Sportordnung 10.2.) ist erlaubt.
4. Schützen, die an Liga oder Rundenwettkämpfen anderer Landesverbände teilnehmen, können
an den Rundenwettkämpfen im Schützenbezirk 26 in demselben Wettbewerb nicht teilnehmen.
5. Schützen sind pro Disziplin nur für einen Verein startberechtigt.
Die Startberechtigung gilt für den Verein für den der erste Wettkampf in der jeweiligen Disziplin ausgetragen wird.
Startet ein Schütze für mehr als einen Verein werden alle Ergebnisse des Schützen im Schützenbezirk gestrichen.
Diese Wettkämpfe gelten als unvollständig angetreten und werden nach Ziffer XI. 3. geahndet.
II. Wettbewerbe und Schusszahlen
Luftgewehr 40 Schuss
Sportgewehr 30 Schuss
Luftpistole 40 Schuss
Freie Pistole 30 Schuss
Sportpistole 30 Schuss
Großkaliberkurzwaffe 40 Schuss
Vorderladerlangwaffe 15 Schuss
Vorderladerkurzwaffe 15 Schuss
Luftgewehr Auflage 30 Schuss
Luftgewehr Auflage Sternschiessen 20 Schuss
Luftpistole Auflage 30 Schuss
Luftpistole Auflage Sternschiessen 20 Schuss
Sportgewehr Auflage 30 Schuss
Sportgewehr Auflage Sternschiessen 15 Schuss
Sportpistole Auflage Sternschießen 20 Schuss
III. Mannschaftsstärke
Bei den Wettbewerben Freie Pistole, Lfd. Scheibe 10 m und Vorderladergewehr/ -kurzwaffen so wie Luftgewehr , Luftpistole, Sportgewehr und Sportpistole in den Grundklassen drei Schützen. In der Bezirksklasse Sportgewehr ebenfalls drei Schützen. In allen anderen Wettbewerben vier Schützen.
IV. Wettkampfscheiben
Es müssen Wettkampfscheiben, Scheibenstreifen oder elektronische Scheiben mit Zulassung des Hessischen Schützenverbandes verwendet werden. Die Zulassung wird jährlich in den offiziellen
Mitteilungen des Hessischen Schützenverbandes veröffentlicht.
V. Klasseneinteilung
Alle Wettbewerbe offene Klasse mit Vollendung des 14. Lebensjahres und nach den gesetzlichen Vorschriften.
VI. Gruppeneinteilung und -leitung
1. Die Wettkämpfe werden innerhalb geschlossener Gruppen ausgetragen.
2. Ein Verein kann in einer Gruppe nur mit einer Mannschaft vertreten sein.
3. In der letzten Gruppe können von einem Verein auch mehrere Mannschaften starten.
Gruppen, Rundenwettkampfleitung
1. Bezirksliga Bezirkssportleiter
2. Bezirksklasse/n Bezirkssportleiter
3. Grundklassen Bezirkssportleiter
4. Der Bezirkssportleiter kann die Rundenwettkampfleitung auch geeigneten Personen übertragen.
5. Die Gruppenstärke beträgt in allen Klassen sechs Mannschaften.
6. Sollte sich in einem Schützenbezirk eine nicht durch sechs teilbare Zahl von Mannschaften melden, können in den Grundklassen Gruppen aus fünf oder vier Mannschaften gebildet werden. Die letzte Grundklasse kann auch aus sieben Mannschaften bestehen.
VII. Auswechseln von Mannschaftsschützen
1. Ist ein Verein nur mit einer Mannschaft an den Wettkämpfen beteiligt, so kann er die Schützen dieser Mannschaft nachrückend auswechseln.
2. Sind jedoch mehrere Mannschaften beteiligt, können Schützen der höheren Mannschaften die unteren Mannschaften und Schützen der unteren Mannschaften die höheren Mannschaften auffüllen.
3. Mannschaftsschützen, die mehr als zweimal in den höheren Klassen geschossen haben, sind an die Klasse ihres dreimaligen Einsatzes gebunden. Bei Verstoß werden alle anderen Wettkämpfe mit 0 Ringen gewertet.
4. Einsätze in verschiedenen Klassen werden zusammengezählt; die Bindung gilt dann zunächst für die untere der höheren Klassen, in denen sie geschossen haben.
5. Kein Schütze darf in einer Wettkampfsaison an mehr als zehn Wettkämpfen teilnehmen. Dies gilt auch bei Vereinswechsel sowie für Einsätze in der Bundes-, Regional- und Bezirksliga, ausgenommen die Auf- und Abstiegswettkämpfe.
5. Bei in der Liga festgeschossenen Schützen dürfen nicht mehr Wettkämpfe bestritten werden,
als in der Liga, für die die Bindung besteht, maximal möglich sind.
Zu viel geschossene Wettkämpfe werden, in den untersten Klassen beginnend, im Schützenbezirk gestrichen.
Diese Wettkämpfe gelten als unvollständig angetreten und werden nach Ziffer XI. 3. geahndet.
6. Die Auf- und Abstiegswettkämpfe gehören zur abgelaufenen Saison.
VIII. Meldungen und Startgeld
1. Die Vereine melden der Rundenwettkampfleitung die Schießtage und die Uhrzeit, an denen sie ihre Heimwettkämpfe austragen können.
2. Meldetermine legt der Schützenbezirk fest.
3. Das Startgeld wird von den Schützenbezirken festgelegt und ist auf Anforderung an den jeweiligen Schützenbezirk zu zahlen. Kommt der Verein der Zahlungsaufforderung nicht fristgemäß nach, werden alle Wettkämpfe, die zwischen dem Zahlungsziel und Zahlung liegen, mit Null Ringen und 0:2 Punkten für den säumigen Verein gewertet.
IX. Termine
1. Die Wettkämpfe sollen in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Januar des folgenden Jahres durchgeführt werden.
2. Zurückziehen von Mannschaften für die nächste Saison ist nur bis zum jeweiligen Meldetermin möglich.
3. Ausgefallene Wettkämpfe der Vorrunde müssen vor Beginn der Rückrunde nachgeholt werden.
4. Die Rundenwettkampfleitung legt die Wettkampftermine (ggf. unter Berücksichtigung der von den Vereinen gewünschten Heimschießtage) fest.
5. Eine Vorverlegung der Wettkämpfe auf einen anderen Wochentag innerhalb der Wettkampfwoche
ist nur mit Zustimmung der gegnerischen Mannschaft möglich.
Der Bezirkssportleiter muss informiert werden.
6. Der Wettkampf muss an einem Tag geschossen werden.
7. Wird ein Mannschaftsschütze vom Deutschen Schützenbund, Hessischen Schützenverband oder Schützenbezirk eingesetzt, muss die Rundenwettkampfleitung den Wettkampf auf Antrag verlegen.
X. Abwicklung der Wettkämpfe
1. Jede Mannschaft trägt gegen jede andere ihrer Gruppe zwei Wettkämpfe, einen Vor- und Rückkampf, aus und ist bei ihrem Heimwettkampf Veranstalter.
2. Die Mannschaften benennen je einen Mannschaftsführer.
3. Die Mannschaftsführer überprüfen die vom Veranstalter gestellten und vorbereiteten Wettkampfscheiben, zeichnen diese ab, und füllen den Wettkampfbericht aus.
4. Die Mannschaftsführer kontrollieren die bei jedem Wettkampf vorzulegenden Wettkampfpässe und tragen vor Beginn des Wettkampfes die Namen in den Wettkampfbericht und nach Ende des Wettkampfes das Ergebnis und den Tag in die Wettkampfpässe ein.
5. Legt ein Mannschaftsschütze seinen Wettkampfpass nicht zur Kontrolle vor, wird eine Strafe in Höhe von 3 € vom Schützenbezirk erhoben und der Wettkampfpass muss innerhalb von 7 Tagen der Rundenwettkampfleitung vorgelegt werden. Nach verstreichen dieser Frist wird das Ergebnis gestrichen.
6. Verfügt der Veranstalter nicht über Wettkampfscheiben, Scheibenstreifen oder elektronische Scheiben mit Zulassung des Hessischen Schützenverbandes wird der Wettkampf von der Rundenwettkampfleitung auf den Ständen des angereisten Vereins neu angesetzt. Der Schützenbezirk erhebt vom Veranstalter eine Strafgebühr in Höhe von 50 €.
7. Mit der Unterschrift der beiden Mannschaftsführer ist das Ergebnis verbindlich.
8. Besteht über die Bewertung von Schüssen Zweifel, sind die Wettkampfscheiben oder Scheibenstreifen mit der Meldung einzusenden.
9. Erscheint der Gegner nicht spätestens eine halbe Stunde nach dem angesetzten Termin, erhält die erschienene Mannschaft den Wettkampf mit 2:0 gewertet. Falls sich herausstellt, dass die fehlende
Mannschaft durch höhere Gewalt am rechtzeitigen Erscheinen gehindert war, findet der Wettkampf an einem neu festzusetzenden Termin statt.
10. Fernwettkämpfe sowie Nachschießen sind unzulässig. Vorschießen nur mit Genehmigung der Gegnerischen Wettkampfleitung möglich.
11. Eine Wettkampfverlegung auf einen früheren Termin ist nur mit Genehmigung der Rundenwettkampf-leitung möglich.
12. Verlegen beide Vereine ohne Zustimmung der Rundenwettkampfleitung einen Wettkampf, zahlen beide Vereine eine Strafgebühr in Höhe von 25 € an den Schützenbezirk. Der Wettkampf ist auf einem neutralen Stand zu wiederholen. Der neue Termin wird von der Rundenwettkampfleitung festgelegt. Im Wiederholungsfall beträgt die Strafgebühr 50 €. Beim dritten Mal steigt die Mannschaft ab.
Xl. Wertung
1. Sieger eines Wettkampfes ist die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis.
2. Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht vollständig an, werden nur die Ergebnisse anwesender Schützen gewertet 3. Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht vollständig an, wird vom Schützenbezirk eine Strafgebühr erhoben. Beim ersten Mal beträgt diese 10 € und beim zweiten Mal 20 €. Tritt eine Mannschaft während der Saison dreimal nicht oder nicht vollständig an, steigt sie zusätzlich ab. Alle bis dahin geschossenen Wettkämpfe werden punktlos gewertet. Schützen, die durch ihren mehrmaligen Einsatz an diese Klasse gebunden sind, können in unteren Klassen nicht mehr eingesetzt werden. Die Anzahl der Einsätze in dieser Wettkampfklasse wird bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Wettkämpfe im Sinne der Ziffer VII. 5. angerechnet.
4. Für die Reihenfolge in der Gruppe sind maßgebend:
a) Die Anzahl der Pluspunkte.
b) Die gegeneinander geschossenen Ringzahlen der punktgleichen Mannschaften.
c) Sind auch die Ringzahlen gleich, ist zur Ermittlung des Auf- oder Abstiegsanwärters ein Entscheidungs-wettkampf erforderlich.
5. Die Erstplatzierten ihrer Klasse sind Rundenwettkampfsieger dieser Klasse.
XII. Auf- und Abstieg
1. Zur Ermittlung des Aufsteigers zur Bezirksliga findet ein Aufstiegswettkampf zwischen der/den Schützenbezirksklasse/n eines Schützenbezirks nach den Bestimmungen der Liga-Ordnung statt.
2. Zwischen den Klassen findet ein Auf- und Abstieg statt. Der Tabellenerste steigt auf und der Tabellenletzte ab.
3. In einer Gruppe, die durch zusätzlichen Aufstieg in eine höhere Liga / Klasse nur noch aus fünf Mannschaften besteht, steigt die nächste Mannschaft auf.
4. Würde die Gruppe, in die der Tabellenletzte aus einer höheren Liga / Klasse absteigt, dadurch aus sieben Mannschaften bestehen, muss der Vorletzte zusätzlich absteigen.
XIII. Ergebnismeldung
1. Das Ergebnis ist vom Veranstalter noch am Wettkampftag mit dem Wettkampfbericht an den Runden-wettkampfleiter abzusenden.
2. Die Meldung ist von beiden Mannschaftsführern zu unterzeichnen.
3. Für jede, nicht spätestens 3 Werktage nach dem Wettkampf bei der Rundenwettkampfleitung eingehende Meldung wird vom Schützenbezirk eine Strafgebühr erhoben. Die Strafgebühr beträgt für verspätet eingehende Meldungen beim ersten Mal 10 €, und bei jedem weiteren Mal 20 €.
4. Werden fehlerhafte Wettkampfberichte eingereicht, kann der Wettkampf für ungültig erklärt werden. Die Entscheidung trifft der Rundenwettkampfleiter. Werden Schützen gemeldet, die nicht am Wettkampf teilgenommen haben, ist der Wettkampf für beide Mannschaften für ungültig zu erklären.
5. Ein ungültiger Wettkampf wird nicht gewertet und nicht wiederholt. (0:0 Punkte 0:0 Ringe)
XIV. Einsprüche
1. Für Einsprüche gelten die Bestimmungen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Einsprüche betreffend die Durchführung des Wettkampfes sind während des Wettkampfes einzulegen und auf der Ergebnismeldung zu vermerken.
3. Jeder betroffene Verein des Hessischen Schützenverbandes kann bei Verstößen gegen die Rundenwettkampfordnung, Einspruch gegen die Wertung des Wettkampfes einlegen.
4. Die Einspruchsbegründung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Wettkampf (Poststempel) an das zuständige Bezirksrundenwettkampfgericht eingereicht werden.
5. Berufungen gegen die Entscheidungen des Bezirksrundenkampfgerichts sind an das Landesrundenkampfgericht zu richten.
6. Die Berufungsentscheidungen sind endgültig.
7. Die Berufungsfrist beträgt zehn Tage nach der Bezirksrundenwettkampfgerichtsentscheidung (Poststempel).
8. Die Bezirksrundenwettkampfgerichte bestehen aus fünf Mitgliedern, die von den zuständigen Sportausschüssen jeweils vor Beginn der Wettkampfsaison gewählt werden.
9. Bei Verhandlungen müssen mindestens drei neutrale Mitglieder des Bezirksrundenwettkampfgerichts anwesend sein.
10. Außer der Einspruchsgebühr in Höhe von 30 € wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Der Vorschuss für die Verwaltungsgebühr beträgt beim Schützenbezirk 50 EUR und beim Hessischen Schützenverband 30 EUR / 100 EUR.
11. Dem Unterlegenen werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
12. Bei erfolgreichem Einspruch werden die Gebühren in voller Höhe zurückerstattet.